1. Leistungsphase
Grundlagenermittlung
Hierzu zählen die der eigentlichen Planung vorgeschalteten Maßnahmen und Überlegungen, insbesondere Gespräche mit dem Auftraggeber bzw. Bauherren. Die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] erwähnt als sog. Grundleistungen beispielsweise „Klären der Aufgabenstellung, Beraten zum gesamten Leistungsbedarf“ und als Besondere Leistungen „Bestandsaufnahme, Standortanalyse“
2. Leistungsphase
Vorplanung
Die Vorplanung kennzeichnet die zweite Leistungsphase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] und ist Teil der Vorbereitung einer Entwurfsplanung. Sie folgt auf die Leistungsphase 1 (Grundlagenermittlung) und behandelt eine Grundlagenanalyse, die Abstimmung der Aufgabenstellung und die Erarbeitung eines Planungskonzeptes. Das Planungskonzept wird grob mit Hilfe von Strichskizzen und Erläuterungen dargestellt. Eine weitere Verfeinerung und Konkretisierung erfolgt dann in der Leistungsphase der Entwurfsplanung. In der Phase der Vorplanung werden die Behörden erstmals kontaktiert und die Genehmigungsfähigkeit geprüft. Neben der eigentlichen Vorplanung ist auch eine Kostenschätzung anzufertigen, die Rechenschaft über die zu erwartenden Kosten ablegt. Um eine aussagekräftige Kostenschätzung aufstellen zu können, müssen in der Phase der Vorplanung bereits Eigenschaften, wie beispielsweise der Ausstattungsstandard oder die Brutto-Grundfläche, bekannt sein.
3. Leistungsphase
Entwurfsplanung
Entwurfsplanung ist die Phase in einem Planungsprozess, in dem ein Entwurf erarbeitet wird. Der Begriff wird in Deutschland vor allem im Bauwesen verwendet und ist als dritte Phase der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] definiert. Die Entwurfsplanung wird von Architekten, Ingenieuren und Fachplanern durchgeführt. Ziel ist ein stimmiges und realisierbares Planungskonzept, das alle projektspezifischen Problemstellungen berücksichtigt.
4. Leistungsphase
Genehmigungsplanung
5. Leistungsphase
Ausführungsplanung
6. Leistungsphase
Vorbereiten bei der Vergabe
7. Leistungsphase
Mitwirken bei der Vergabe
[Ausschreibungen] Angebote eingeholt, Preisspiegel und Submissionsvorschläge erstellt, Vergabe-/
sowie Verhandlungsgespräche [Nachlässe, Skontierungen, Fristen, etc.] geführt.
Anhand dieser eingeforderten Angebote werden die Kosten genau ermittelt und durch einen Vergleich mit der Kostenberechnung, die Kostenkontrolle durchgeführt.
Sie entscheiden ob alle Gewerke oder nur von Ihnen genannte Gewerke ausgeschrieben werden sollen. Dementsprechend ändert sich der Preis für diese Leistungsphase.
Es sind alle Verdingungsunterlagen zusammenzustellen. Dazu gehören nicht nur Leistungsverzeichnisse nach Leistungsbereichen, sondern auch die technischen Vorbemerkungen, besondere und allgemeine Vertragsbedingungen und ggf. Terminpläne. Die Unterlagen sollten für einen problemlosen Bauverlauf möglichst vollständig und systematisch zusammengestellt werden.
8. Leistungsphase
Objektüberwachung
Sie ist für die ordnungsgemäße
Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich, koordiniert und überwacht die einzelnen Gewerke. Es wird geprüft, ob die ausgeschriebenen Materialien, etc. auch eingesetzt werden und ob die Ausführungen dem Stand der technischen Regeln und
DIN – Normen entsprechen.
Rechnungen, Massen und Mengen werden vor Zahlungsfreigabe auf Ihre Korrektheit geprüft. Abnahmen, Gewährleistungen und Skontierungen werden überprüft und durchgeführt.
Wir sind für die ordnungsgemäße Ausführung der Bauarbeiten verantwortlich.
9. Leistungsphase
Objektbetreuung und Dokumentation
Leistungsphase 9 ist die Überwachung nach Abnahme zur Durchsetzung der Gewährleistungsansprüche des Bauherren. Als Grundleistung nennt die Honorarordnung für Architekten und Ingenieure [HOAI] die Objektbegehung zur Mängelfeststellung vor Ablauf der Verjährungsfristen der Gewährleistungsansprüche gegenüber den bauausführenden Firmen. Der Architekt hat innerhalb der Gewährleistungsfrist Mängel festzustellen und deren Beseitigung zu überwachen. Als vertraglich geschuldete Leistung ist der mangelfreie Zustand des Objekts durch die Bauleitung zu garantieren.